Recht & Verbraucherpolitik
Zur Eröffnung des Tags der Wettbewerbsfreiheit in Berlin machte der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE) Alexander von Preen heute deutlich, wie riskant die geplanten schwerwiegenden Eingriffe der Bundesregierung in das Kartellrecht sind. Gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise mit ohnehin steigenden Preisen sei es kontraproduktiv, die preisdämpfende Wirkung eines möglichst freien Wettbewerbs einzuschränken.
Seit Jahresbeginn 2022 steigen die Preise über die gesamten handelsrelevanten Wertschöpfungsketten stark an. Inflationstreiber sind Lebensmittel- und Energiepreise sowie Knappheiten angesichts gestörter Lieferketten. 2023 ist von weiteren Preissteigerungen auszugehen. In diesem Umfeld justieren die Verbraucher ihr Einkaufsverhalten neu. Dies hat massive Auswirkungen auf die Sortiments- und Preispolitik des Handels. Welche wettbewerblichen Implikationen folgen daraus?
Wie bereits in den vergangenen Jahren bleiben Gutscheine auch 2022 das beliebteste Weihnachtsgeschenk, gefolgt von Spielwaren, Büchern und Schreibwaren. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum entdeckt, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2025 eingelöst werden.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt dieses Jahr am 29. Dezember. Bis einschließlich 31. Dezember 2022 dürfen dann Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II verkauft werden.
Den HDE erreichen in diesen Tagen vermehrt Anfragen zu „Abmahnungen“ bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Schriftarten aus dem Verzeichnis „Google Fonts“ auf der Webseite von Einzelhändlern. Der HDE hat in diesem Zusammenhang frühzeitig Kontakt mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) und der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e. V. aufgenommen.
Ende September nahm die EU-Kommission zwei Vorschläge zur Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter, die Kreislaufwirtschaft und die Auswirkungen globaler Wertschöpfungsketten an.
Mit dem ersten Vorschlag ist geplant, die bestehenden Vorschriften über die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte zu modernisieren. Dafür wurde unter anderem vorgeschlagen, für die Beweislast und für die Offenlegung von Beweismitteln neue Regelungen einzuführen und den Produktbegriff zu erneuern. Dieser soll nun auch Elektrizität, digitale Produktionsdateien und Software umfassen.
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