Recht & Verbraucherpolitik
Ein bunter Strauß an unbestimmten Rechtsbegriffen
Am 14. Mai 2019 hat der Niedersächsische Landtag ein neues Ladenöffnungszeitengesetz verabschiedet. Demnach dürfen künftig in jeder Gemeinde in Niedersachsen an höchstens sechs und in jedem Ortsbereich an höchstens vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte öffnen. Positiv ist, dass in dieser Sache nun endlich überhaupt etwas passiert ist. Darauf warten die Händler schon seit etwa drei Jahren, nachdem die Rechtsprechung die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung in Niedersachsen drastisch verschärft hatte.