Die Debatte über eine Reform des Arbeitszeitgesetzes nimmt Fahrt auf. Der Einzelhandel begrüßt den Vorstoß zu mehr Flexibilität, lehnt jedoch eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung klar ab.

Das geltende Arbeitszeitgesetz orientiert sich an einer täglichen Höchstarbeitszeit – ein Konzept, das aus Sicht des Handels nicht mehr zeitgemäß ist. In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt erschwert dieses Modell nicht nur flexible Arbeitsgestaltung, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Handelsverband Deutschland fordert daher seit Längerem, die tägliche Höchstarbeitszeit abzuschaffen und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen – so wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie selbst vorsieht. Deutschland hat die Gestaltungsspielräume, die die europäische Richtlinie bei ihrer Umsetzung in nationales Recht gelassen hätte, seinerzeit nicht ausgeschöpft. Eine Umstellung auf das wöchentliche Modell würde mehr Flexibilität im Alltag ermöglichen, ohne die Gesamtwochenarbeitszeit zu erhöhen, und wäre mit geltendem EU-Recht vereinbar.

Jede Reform des Arbeitszeitgesetzes muss aus Sicht des Einzelhandels die Vertrauensarbeitszeit sichern. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht dies ausdrücklich vor. Eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung hingegen wird klar abgelehnt: Sie wäre bürokratisch, mittelstandsfeindlich – und in der aktuellen Wirtschaftskrise das falsche Signal.

Darüber hinaus wird die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden nach Ende der täglichen Arbeitszeit als zu unflexibel bewertet. Auch dieser Punkt müsse im Rahmen einer Reform neu bewertet werden.

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