Recht & Verbraucherpolitik
Nach der gestrigen Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und der Positionierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Zahlungsverzugsverordnung bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die starren Zahlungsfristen für den Geschäftsverkehr kritisch.
„Die vorgeschlagene Regelung wird den praktischen Bedürfnissen der Unternehmen in der Lieferkette nicht gerecht. Mit den vorgesehenen starren Zahlungsfristen greift sie unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit ein, selbst mit den geplanten Abstufungen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Regelungsvorschlag sei der Versuch, allen Branchen im EU-Binnenmarkt eine einheitliche Bestimmung für Zahlungsfristen aufzuerlegen.
Wie aktuelle Zahlen des EHI Retail Institute zur Nutzung von Zahlungsarten im Handel zeigen, ist die Nutzung von Kartenzahlungen auch im Jahr 2023 weiter angestiegen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) macht daher auf die Herausforderungen aufmerksam, die für den Einzelhandel mit zunehmender Kartenzahlung und wachsender Nachfrage nach Bargeldauszahlung einhergehen. Laut EHI werden inzwischen 61,8 Prozent des Umsatzes über Kartenzahlungen abgewickelt. Bargeldzahlungen sorgen nur noch für 35,5 Prozent des Umsatzes, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um zwei Prozent entspricht.
Die Zahl der Ladendiebstähle in Deutschland ist im Vorjahresvergleich 2023 um mehr als 23 Prozent auf über 426.000 Fälle gestiegen. Das zeigt die heute veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert angesichts dieser deutlich steigenden Zahlen dringend die konsequentere strafrechtliche Verfolgung von Ladendiebstählen und verweist auf eine hohe Dunkelziffer.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht den Vorstoß von Bundesfinanzminister Christian Lindner, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland noch in diesem Jahr steuerlich zu entlasten, positiv. Eine Steuerentlastung könne zu einer Aufhellung der Verbraucherstimmung beitragen und die Wirtschaft ankurbeln.
Nach vorangegangenen Beschwerden und Einwendungen verschiedener Interessengruppen, auch seitens der Handelsverbände, haben Bund und Länder sowie prüfende Dritte nun eine abgestimmte Übereinkunft zur Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Überbrückungshilfen gefasst.
Mit den Corona-Überbrückungshilfen hat der Bund Unternehmen unterstützt, die infolge der Corona-Pandemie von hohen Umsatzrückgängen betroffen waren. Rund 225.000 Anträge waren allein in Niedersachsen gestellt worden. Diese Anträge umfassen zusammen rund 5,3 Mrd. Euro. Dazu gehören auch die November- und Dezemberhilfen 2020.
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