Nordwesten
Im Jahr 2021 pendelten 139.002 Menschen aus anderen Gemeinden zur Arbeit in die Stadt Bremen, umgekehrt gab es 60.640 Auspendler, das heißt sie gingen in einer anderen Gemeinde ihrer Arbeit nach. Auch Bremerhaven hatte 2021 einen positiven Pendelsaldo: 29.087 Menschen pendelten ein, 15.430 aus.
Das Programm „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ wird bis zum 31. August 2022 verlängert. Bereits seit dem vergangenem Jahr werden die niedersächsischen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler durch das Förderprogramm bei allen Fragestellungen zum Thema „Digitalisierung“ unterstützt. „Niedersachsen Digital aufgeLaden“ wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, der Digitalagentur Niedersachsen, der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen und dem Handelsverband Niedersachsen-Bremen entwickelt. Ziel ist es, Handlungsempfehlungen zu definieren, um den stationären, lokalen Einzelhandel in der digitalen Welt sichtbar zu machen, Betriebsabläufe zu vereinfachen und mit den Kunden auch virtuell in Kontakt zu treten.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute die 2G-Zugangsbeschränkungen im niedersächsischen Einzelhandel mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Zitat aus der Pressemiteilung des OVG :
„[…] Die 2-G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Corona-VO sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch die – fraglos erforderlichen – zahlreichen Ausnahmen in § 9a Abs. 1 Satz 2 Corona-VO bereits reduziert.
Einzelhandel befürchtet weitere Einbußen, wenn Einlass nur mit qualifiziertem Nachweis für Getestete/Geimpfte/Genesene
Das Ergebnis der Blitzumfrage ist eindeutig: 78 Prozent der niedersächsischen Einzelhändler sprechen sich für eine Beibehaltung von ‚Click and Meet‘ ohne Vorlage eines qualifizierten Testergebnisses aus. An der Umfrage von IHK Niedersachsen und dem Handelsverband Niedersachsen-Bremen hatten sich kurzfristig mehr als 2.000 Händlerinnen und Händler beteiligt.
Gestern hat die Landesregierung bekannt gegeben, dass auch in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem 7-Tage-Inzidenzwert von unter 100 die Ladengeschäfte, mit Ausnahme der die notwendige Grundversorgung absichernden Betriebe, ab dem 10. Mai 2021 nur noch mit dem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung betreten werden dürfen. Zwar müsste man sich nun zuvor nicht mehr im Geschäft anmelden, aber dennoch bedeutet dies ganz klar eine Verschlechterung für den Einzelhandel im Vergleich zur bisherigen niedersächsischen Regelung des „Click und Meet“ für einen Inzidenzwert von unter 100.
Es ist sehr zu begrüßen, dass nun Buchhändler, Blumengeschäfte und Gartenfachbetriebe wieder öffnen dürfen. Aber für die Unternehmen, die jetzt weiterhin geschlossen bleiben müssen, bleibt natürlich völlig unverständlich, warum nicht auch sie öffnen dürfen, obwohl das Einkaufen im gesamten Handel sicher ist. Das wird die Wut und die Enttäuschung vieler Händler noch steigern“, so Jan König, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordwest.
- Neuregelungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung treten ab 13.02.2021 in Kraft
- Niedersachsen verschärft die Corona-Regeln für die Feiertage – Schließungen im Einzelhandel werden in Erwägung gezogen
- Insgesamt vier Sonntagsöffnungen 2020 in Niedersachsen grundsätzlich möglich
- Aktuelle Corona-Regeln für den Einzelhandel in Niedersachsen und Bremen
- Alle Geschäfte können wieder mit ihrem gesamten Sortiment öffnen
- „Neuer Alltag in Niedersachsen“ – Stufenplan / 800qm-Verkaufsflächenbeschränkung entfällt Mitte Mai, übrige Beschränkungen bleiben bestehen
- Freie Hansestadt Bremen und Niedersachsen – Neue Verordnungen mit Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 27.04.2020