Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet den Vorschlag der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, als Anlass für eine grundsätzliche Debatte über ein zukunftsfähiges Arbeitsrecht. Gleichzeitig betont der Verband, dass Teilzeitvereinbarungen weiterhin einvernehmlich möglich bleiben sollten.

Aus Sicht des Verbandes ist Teilzeitarbeit im Handel gelebte Praxis: Die Branche beschäftigt viele Teilzeitkräfte, überwiegend Frauen. Gerade deshalb müsse die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker verbessert werden – etwa durch verlässliche Kinderbetreuung an Werktagen bis 20 Uhr, also auch samstags.

Neben der Teilzeit-Debatte rückt der HDE die Modernisierung des Arbeitszeitrechts in den Mittelpunkt. Gefordert wird ein Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, wie er bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und nach EU-Recht umsetzbar ist. Das Ziel ist dabei eine notwendige betriebliche und individuelle Flexibilität, ohne den Arbeitsschutz grundsätzlich infrage zu stellen. Hier müsse Deutschland dem Beispiel anderer EU-Staaten folgen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Für Einzelhändler – gerade mit vielen Teilzeitmodellen, Schichtdiensten und Wochenendarbeit – sind klare, praktikable Regeln zur Arbeitszeitgestaltung zentral. Entscheidend wird sein, dass Reformen sowohl die Fachkräftesicherung als auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und zugleich unnötige Bürokratie vermeiden.

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