Am 7. Juni 2026 endet die Frist für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht. Der Handelsverband sieht die geplante nationale Umsetzung kritisch: Sie bringe massiven Bürokratieaufwand, gefährde die Tarifautonomie und komme in einer wirtschaftlich denkbar ungünstigen Phase.

Bislang hat kein einziges EU-Mitgliedsland die Richtlinie vollständig umgesetzt. In Deutschland will das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in Kürze einen Referentenentwurf vorlegen.

Der Handelsverband fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung grundsätzlich zu überdenken. Deutschland befinde sich in der schwersten Wirtschaftskrise seit 20 Jahren, Jobverluste seien branchenübergreifend massiv. Zudem verfüge Deutschland seit 2017 bereits über ein umfassendes Entgelttransparenzgesetz – eine Schutzlücke sei damit nicht erkennbar.

Massiver Bürokratieaufwuchs befürchtet

Eine Umsetzung der Richtlinie würde nach Einschätzung des Handelsverbands zu einem historischen Bürokratiezuwachs führen: Unternehmen müssten umfangreiche neue Prüf- und Berichtspflichten erfüllen. Hinzu kämen erhebliche Rechtsunsicherheiten, die mit der hochkomplexen Richtlinie zwangsläufig verbunden wären.

Steven Haarke, Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik, betont: Angesichts des dringenden Reformstaus in allen Zweigen der Sozialversicherung müsse die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Priorität haben. Eine zusätzliche Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie würde Wirtschaft und Staat gleichermaßen überfordern.

Schweden habe kürzlich angekündigt, die Richtlinie nicht umzusetzen. Haarke bezeichnete dies als mutig und richtig – und äußerte den Wunsch, Deutschland möge eine ähnliche Entschlossenheit zeigen.

Tarifautonomie unter Druck

Besonders kritisch sieht der Handelsverband die Auswirkungen auf die deutsche Tariflandschaft. Wegen der traditionell starken Tarifstrukturen schade die nationale Umsetzung keinem anderen EU-Wirtschaftsstandort so sehr wie Deutschland. Die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie würde durch die Richtlinie unnötig unter Druck geraten – was im Widerspruch zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Stärkung der Tarifbindung stünde.

Tarifverträge seien das Ergebnis kollektiver, gleichberechtigter Verhandlungen der Sozialpartner und leisteten damit einen wertvollen Beitrag zur Entgeltgerechtigkeit.

Forderung: Übergangsfristen und Angemessenheitsvermutung

Sollte es trotz dieser Einwände dennoch zu einer Umsetzung kommen, fordert der Handelsverband zumindest mehrjährige Übergangsfristen für die Privatwirtschaft sowie eine verlässliche Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Regelungen.

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