Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Whistleblowern. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen danach ab dem 17. Dezember 2023 ein Hinweisgebersystem eingeführt haben. Verpflichtende Unternehmen müssen die interne Meldestelle nicht selbst betreiben, sondern können auch Dritte beauftragen. Die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen kann auf externe Anbieter von Meldeplattformen ausgelagert werden. 

Zur Umsetzung, Implementierung und Durchführung eines solchen Hinweisgebersystems haben wir mit der Firma „datenschutz nord GmbH“ aus Bremen (www.dsn-group.de) einen Dienstleister mit Kostenvorteilen für unsere Mitglieder gefunden, welcher Ihr Unternehmen im Bedarfsfalle unterstützen kann.

Zum Leistungskatalog gehören u.a.:

  • Einrichtung eines Meldekanals in technischer, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht (Hinweisgebermeldestelle)
  • Einrichtung und Unterhaltung eines Meldekanals per Telefon, E-Mail, Brief oder persönlicher Vorsprache
  • Stellung des Ombudsmanns als unparteiische und neutrale Person zur Entgegennahme von Hinweisen von Hinweisgebern („Whistleblowern“)
  • Durchführung einer ersten Sachverhaltsaufklärung und Stichhaltigkeitsprüfung in sachlicher und rechtlicher Hinsicht
  • Weiterleitung der Meldung unter Anonymisierung des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin an das Unternehmen
  • Auf Wunsch begleitet Sie der Dienstleister bei der Planung und Durchführung weiterer Sachverhaltsaufklärungsmaßnahmen

Wenn Sie noch kein Hinweisgebersystem implementiert haben, können Sie sich im Bedarfsfalle direkt in Verbindung setzen mit

Dominik Bleckmann
Volljurist, Prokurist | Leiter Compliance
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen

Tel.: 0421 69 66 32-349
Fax: 0421 69 66 32-11

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www.datenschutz-nord.de

Bitte weisen Sie unbedingt auf Ihre Mitgliedschaft im Handelsverband Nordwest e. V.  hin. Als Mitglied unseres Verbandes können Sie ermäßigte Preise für Verbandsmitglieder in Anspruch nehmen.

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