Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen und die 15 niedersächsischen Arbeitsgerichte haben die Zeit der Einschränkungen des Sitzungsbetriebes wegen der Corona-Pandemie genutzt, um Maßnahmen für eine Durchführung von mündlichen Verhandlungen unter Berücksichtigung des Schutzes vor Infektionsrisiken zu entwickeln und umzusetzen. Unter Beachtung der Empfehlungen des RKI zu den bestehenden Hygienemaßnahmen wird ab der 17. KW der Sitzungsbetrieb sukzessive wiederaufgenommen.

Dabei stehen unverändert der Schutz aller Angehörigen der Justiz sowie der Besucherinnen und Besucher der Justizeinrichtungen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus im Vordergrund. Der Gerichtsbetrieb wird so organisiert, dass die Ansammlung größerer Menschenmengen in Fluren, Wartebereichen und Sitzungssaal vermieden wird. Für die Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygienevorgaben wird gesorgt. Außerdem haben alle Gerichtsbesucher ihre Kontaktdaten mitzuteilen, um eventuelle Infektionswege nachvollziehen zu können.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen kommt damit ihrem Auftrag, den Rechtssuchenden effektiven Rechtsschutz auch in Krisenzeiten zu gewähren, nach.

Wegen der bei den einzelnen Gerichten jeweils ergriffenen Maßnahmen sowie der dortigen Regelungen zu Zugang und Aufenthalt in den Gerichtsgebäuden wird auf die Hinweise auf den jeweiligen Internetseiten, auf Aushänge im Bereich der Eingänge und in den Gebäuden sowie auf sonstige Verlautbarungen verwiesen.

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