Der Handelsverband Deutschland (HDE), der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) und der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB) warnen vor erheblichen praktischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Umsetzung der europäischen Batterieverordnung (EUBR). Die ab August 2027 vorgesehenen Sorgfaltspflichten seien in ihrer derzeitigen Ausgestaltung für viele Handelsunternehmen nicht rechtssicher umsetzbar und führten zu einer unverhältnismäßigen Verlagerung von Verantwortung entlang der Lieferkette.

Handelsunternehmen verfügen weder über direkten Einfluss auf die Rohstoffgewinnung noch auf die Batterieproduktion und können die laut EUBR erforderlichen Informationen vielfach nicht eigenständig überprüfen.

„Die Ziele der Batterieverordnung sind richtig und wichtig. Die derzeitigen Regelungen führen jedoch dazu, dass Handelsunternehmen für Bereiche verantwortlich gemacht werden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Wer Batterien verkauft, kann nicht die Lieferkette bis zur Mine kontrollieren. Hier braucht es dringend praktikable und verhältnismäßige Lösungen auf europäischer Ebene“, erklärt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE.

Besonders kritisch sehen die Verbände, dass die EUBR neben der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) eigenständige und teilweise weitergehende Sorgfaltspflichten vorsieht. Dadurch drohen Doppelregulierungen, zusätzliche Bürokratielasten und erhebliche Rechtsunsicherheiten für die betroffenen Unternehmen. Aus Sicht von HDE, BVT und BHB sollten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten grundsätzlich im europäischen Lieferkettenrecht gebündelt und nicht zusätzlich in produktbezogenen Einzelregelungen verankert werden.

Hinzu kommt, dass wesentliche Voraussetzungen für eine rechtssichere Umsetzung bislang fehlen. Leitlinien der Europäischen Kommission liegen noch nicht vor, notifizierte Stellen wurden bisher nicht benannt und wichtige Fragen zu Auditierungsverfahren sind ungeklärt. Gleichzeitig müssen Unternehmen bereits zahlreiche weitere europäische Regulierungsvorhaben umsetzen.

„Der Handel benötigt Rechtssicherheit und ausreichend Vorbereitungszeit. Solange zentrale Umsetzungsinstrumente fehlen, kann von den Unternehmen keine belastbare Umsetzung erwartet werden. Deshalb braucht es entweder eine schnelle Überarbeitung der Regelungen oder übergangsweise eine Verschiebung des Anwendungsbeginns um mindestens zwölf Monate“, betont Peter Wüst, Hauptgeschäftsführer des BHB.

Darüber hinaus weisen die Verbände auf Wettbewerbsnachteile für europäische Handelsunternehmen hin. Während Unternehmen in Europa umfangreiche regulatorische Vorgaben erfüllen müssen, gelangen über internationale Online-Plattformen weiterhin Produkte auf den EU-Markt, deren Regelkonformität oftmals nur schwer überprüfbar ist. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten derjenigen Unternehmen, die die europäischen Vorgaben ordnungsgemäß umsetzen.

„Im Technikhandel steckt in fast jedem Produkt ein Akku – vom Smartphone über den Laptop bis zur elektrischen Zahnbürste. Unsere Händler nehmen Altbatterien zurück, beraten ihre Kunden und setzen jede neue Vorgabe gewissenhaft um. Gleichzeitig kommen über internationale Plattformen täglich Geräte ins Land, bei denen niemand fragt, woher der Akku stammt. Wer immer nur die Ehrlichen kontrolliert, schützt nicht die Umwelt, sondern verzerrt den Wettbewerb“, ergänzt Steffen Kahnt, Geschäftsführer des BVT.

HDE, BVT und BHB fordern daher die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Vereinfachung der Batterieverordnung einzusetzen. Ziel müsse es sein, die eigentliche Verantwortung für die Rohstoff-Sorgfaltspflichten auf Batteriehersteller und die kontrollierenden Akteure der Lieferkette zu konzentrieren, die Anforderungen der EUBR mit der europäischen Lieferkettenrichtlinie zu harmonisieren und eine praktikable Umsetzung für alle Marktteilnehmer sicherzustellen. Sollte eine entsprechende Anpassung bis August 2027 nicht gelingen, müsse der Anwendungsbeginn der Sorgfaltspflichten verschoben werden.

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