Nach zahlreichen Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Verordnungen zum Schutz gegen die Corona Pandemie in Bremen und Niedersachsen, gelten derzeit weiterhin folgende Regeln für den Handel:

Besucher von Verkaufsstellen sind weiterhin zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass dies nicht für Kinder unter sechs Jahren gilt oder für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Die Beschränkung „1 Kunde je 10 qm“ ist in Niedersachsen und Bremen mittlerweile entfallen. Händler haben aber weiterhin sicherzustellen, dass ein Abstand von 1,5 m zwischen den Besuchern durch geeignete Maßnahmen gewährleistet ist.

Großveranstaltungen bleiben bis mindestens Ende Oktober verboten. Darauf haben sich der Bund und die Länder am 17. Juni 2020 geeinigt. Dies ist in der aktuellen niedersächsichen Verordnung bereits berücksichtigt. Dort heißt es in § 1 Nr. 6:

1In jedem Fall bleiben mindestens bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020 verboten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1 000 oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden und unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen. 2Auch der Besuch der in Satz 1 genannten Veranstaltungen ist verboten.

Für Bremen wird eine entsprechende Änderung in einer neuen Verordnung noch vorgenommen werden. Dies wirkt sich nach aktueller Rechtslage in beiden Bundesländern insbesondere negativ auf die Anlässe aus, die (bereits genehmigten) verkaufsoffenen Sonntagen zugrunde liegen.

Gewerbliche Ausstellungen und Spezialmärkte unter freiem Himmel mit Eintrittsentgelt nach dem 31. August 2020 dürfen in Niedersachsen hingegen nach der aktuellen Verordnung von den zuständigen Behörden unter Voraussetzung eines Veranstaltungs- und Hygienekonzepts zugelassen werden.

Die aktuellen Verordnungen (Stand 22. Juni 2020, 9:00 Uhr) finden Sie unter folgenden Links:

Niedersachsen:

Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, gültig ab 22. Juni 2020

Bremen:

Achte Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Achte Coronaverordnung) vom 16. Juni 2020

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