In der Freien Hansestadt Bremen können ab dem 13. Mai 2020 und in Niedersachsen wohl bereits ab dem 11. Mai 2020 alle Geschäfte ihre Waren den Kunden wieder auf ihrer gesamten Verkaufsfläche präsentieren, die Beschränkung auf 800qm entfällt zu diesen Zeitpunkten.

Dies hatten beide Bundesländer bereits im Laufe dieser Woche bekannt gegeben.

Es müssen aber weiterhin Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden.

Die maximale Anzahl von Personen (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche wird vorgegeben. In Niedersachsen gilt nach der aktuellen Corona-Verordnung, dass durchschnittlich 10m² Verkaufsfläche je anwesende Person gewährleistet sein müssen.

Unter anderem das Entfallen der 800qm Grenze wurde durch die Ergebnisse der heutigen Videokonferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auch noch einmal für alle Bundesländer bestätigt (s.u. Punkt 9).

Download: Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 6. Mai 2020

Die wesentlichen Ergebnisse der Konferenz lauten:

  1. Bund und Länder gehen gemeinsam einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt.
  2. Die verbleibenden Schritte regeln die Länder vor dem Hintergrund landesspezifische Besonderheiten und dem jeweiligen Infektionsgeschehen in eigener Verantwortung.
  3. Die Länder werden sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 neuen Infektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.
  4. Grundsätzlich ist in der Öffentlichkeit auch weiterhin stets ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
  5. Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll jedoch der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur alleine oder mit Angehörigen des gleichen Hausstandes, sondern auch mit Personen eines weiteren Haustandes gestattet werden. Dementsprechend ist auch eine Ergänzung der geltenden Verordnung zu erwarten, einschließlich einer Übertragung auf die Gastronomie.
  6. Schulen sollen sukzessive eine Beschulung aller Schülerinnen und Schüler sicherstellen. Dabei sind Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Gezielte pädagogische Präsenzangebote sollen insbesondere diejenigen Schülerinnen und Schüler erhalten, die besonderen Unterstützungsbedarf haben und beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen digital oder analog nicht oder nur schwer erreicht werden konnten.
  7. Ab dem 11. Mai soll in allen Bundesländern die flexible Kinder-Notbetreuung fortgeführt und sukzessive erweitert werden.
  8. Jeder und jedem Patienten bzw. Bewohner eines Krankenhauses, eines Pflegeheims, einer Senioren- oder Behinderteneinrichtung sollen zukünftig wiederkehrende Besuche durch eine einzelne definierte Person ermöglicht werden.
  9. Bundesweit sollen alle Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen auch ohne Begrenzungen nach Verkaufsfläche oder Branche wieder öffnen können.
  10. Auch der Sport und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt.
  11. Die Fortsetzung des Spielbetriebes der 1. und 2. Fußballbundesliga wird für die dort startberechtigten Vereine auf deren Kosten ab der zweiten Maihälfte für vertretbar gehalten.
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