Die Unternehmensverbände wehren sich gegen die Entscheidung der Regierungsfraktionen, einen Landesmindestlohn von 11,13 Euro festzulegen. „Es ist nur mit dem bevorstehenden Wahlkampf zu erklären, dass nun der Landesmindestlohn wieder aus der Mottenkiste geholt und erneut zum Thema gemacht wird“, so Cornelius Neumann-Redlin, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände. „Andere Länder schaffen ihre Landesmindestlöhne mit Blick auf die Bundesregelung ab; nur Bremen meint sich nun wieder durch einen abstrusen Sonderweg profilieren zu müssen, dessen Leidtragende vor allem Geringqualifizierte sein werden“, so Neumann-Redlin weiter.
Bereits der 2012 in Bremen eingeführte Landesmindestlohn hatte einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Folge, der sich nun wiederholen wird. So wird etwa die Vergabe öffentlicher Förderkredite erschwert bzw. verhindert; auch entsteht erneut ein deutlicher Standort- und Wettbewerbsnachteil bremischer Firmen gegenüber jenen im niedersächsischen Umland.
Noch in ihrem Koalitionsvertrag 2015 hatten SPD und Bündnis90/Die Grünen in Bremen festgestellt, dass man „mit der Einführung des bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohns ein lange verfolgtes politisches Ziel erreicht und eine große Gerechtigkeitslücke geschlossen“ habe. Gleichwohl sieht der Beschluss des Regierungsbündnisses für das Land Bremen künftig wieder einen Mindestlohn vor, der aber auf den öffentlichen Sektor und die damit – etwa durch eine öffentliche Förderung – verbundenen Bereiche beschränkt sein soll. Damit ist ein Großteil der Branchen davon nicht unmittelbar betroffen. „Einen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut kann und wird dieser Landesmindestlohn daher nicht leisten“, so Neumann-Redlin: „Es bleibt der Verdacht, dass die Einigung auf den Landesmindestlohn bloße Symbolpolitik in Wahlkampfzeiten ist.“
Gleichwohl warnen die Unternehmensverbände vor den Folgen: In allen Branchen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen und einen über dem Marktniveau liegenden Mindestlohn von 11,13 € zahlen müssen, sind höhere Preise für Güter und Dienstleistungen die Folge. Wenn Kunden nicht bereit sind, diese zu zahlen, gehen Arbeitsplätze verloren und neue Arbeitsplätze können nicht entstehen. In dieser Hinsicht sind gesetzliche Mindestlöhne unsozial, weil sie Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen wertvolle Chancen auf Beschäftigung nehmen. Gerade durch einen funktionierenden Niedriglohnsektor erhalten Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose, aber auch Berufsanfänger einen Zugang in den Arbeitsmarkt. Die Bezahlung innerhalb einer Branche kann sich auch bei einfachen Tätigkeiten nur an der Wertschöpfung des jeweiligen Arbeitsplatzes orientieren. Die Unternehmensverbände befürworten ausdrücklich eine seriöse Festlegung von Entgelten. Mit der auf Bundesebene eingesetzten Mindestlohnkommission, die sich mit ihren Empfehlungen an den allgemeinen
Tarifsteigerungen orientiert, ist eine vernünftige Regelung für die Frage der Fortschreibung des Bundesmindestlohns geschaffen worden.
Was die bremischen Regierungsfraktionen auch jetzt wieder als „fairen Interessenausgleich“ und „Kernpunkt sozialer Gerechtigkeit“ preisen werden, ist zudem ein nachhaltiger Eingriff in die Tarifautonomie: Warum sollen sich Arbeitnehmer in Gewerkschaften und Arbeitgeber in Verbänden organisieren, wenn der Staat zunehmend auch in die Lohnfindung eingreift? Entgeltfindung ist richtigerweise Sache der Tarifvertragsparteien. Eine Vielzahl von Vereinbarungen über Branchenmindestlöhne bestätigt dies. Ein Landesmindestlohn bringt ein insgesamt ausbalanciertes Tarifsystem aus dem Gleichgewicht.
Auch die vorgesehene Beteiligung der Sozialpartner im Rahmen einer Landesmindestlohn-kommission wird nicht verhindern können, dass die Debatte über die konkrete Höhe von Mindestlöhnen weiterhin Gegenstand von Parteipolitik sein wird. Damit ist einer politisch motivierten Anpassung des Mindestlohns Tür und Tor geöffnet. Schon im bevorstehenden Wahlkampf werden viele politische Akteure die Chance nutzen, sich mit der Forderung nach einem immer noch höheren Mindestlohn zu profilieren.
Die Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V.
Die Unternehmensverbände sind die sozialpolitische Spitzenorganisation für derzeit 22 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände im Land Bremen. Als Landesvereinigung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Landesvertretung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI) sind sie eingebettet in die nationale Or-ganisation der Arbeitgeberverbände.