Als Reaktion auf die nach wie vor hohen Zahlen der Corona-Infektionen in Niedersachsen wird die Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen verschärfen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte: „Der bisherige Shutdown light hat leider nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Auch bei uns steigt die Zahl der Infizierten wieder. Obwohl wir in Niedersachsen noch weitaus bessere Infektionszahlen haben als andere Länder, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Im Gegenteil: Wir müssen diesen Umstand nutzen, um den Anstieg der Inzidenzen durch noch strengere Maßnahmen zu stoppen.“

Die Regelungen für Weihnachten und Silvester sollen in drei Bereichen verschärft werden. Dabei orientiert sich die Niedersächsische Landesregierung auch an den Empfehlungen der Leopoldina.

Kontaktbeschränkungen:

Die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen generell, wie schon bisher, auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt bleiben. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.  

Eine Ausnahmeregelung soll für die drei Weihnachtstage gelten, also für den 24., den 25. und den 26. Dezember 2020. An diesen Weihnachtsfeiertagen dürfen sich enge Angehörige auch mit bis zu 10 Personen treffen. Bei einem Zusammentreffen mit Freunden wird es auch an Weihnachten bei der Fünf-Personen-Regelung bleiben. 

Auch an Silvester aber gilt: Fünf Personen aus zwei Haushalten, egal ob es sich um Angehörige oder Freunde handelt.

„Weihnachten und Silvester müssen in diesem Jahr so ganz anders sein, als alle anderen Weihnachten und Silvester, die ich in meinem Leben erlebt habe.“ stellt Ministerpräsident Stephan Weil bedauernd fest.

Für die gesamte restliche Adventszeit, die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel soll in Niedersachsen der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, verboten werden.

Schule:

Von Montag, 14.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, sind die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit. Notwendig ist lediglich eine Anzeige des/der Erziehungsberechtigten. Ausgenommen von der Möglichkeit der Befreiung sind in diesem Zeitraum angesetzte Versetzungs- oder abschlussrelevante Klausuren. Für die befreiten Schülerinnen und Schüler findet dann Distanzunterricht statt.

Einzelhandel:

Breite Teile des Einzelhandels leiden bereits jetzt enorm unter den Maßnahmen und dem damit verbundenen Umsatzrückgang der vergangenen Monate. Dennoch sieht sich die Niedersächsische Landesregierung gezwungen, eine Schließung aller nicht lebensnotwendigen Geschäfte zwischen Weihnachten und Neujahr, eventuell auch darüber hinaus in Erwägung zu ziehen. Darüber wird man sich in den nächsten Tagen mit den anderen Ländern und mit dem Bund austauschen.

Dazu Stephan Weil: „In kaum einem anderen Bereich ist ein bundesweit einheitliches Handeln so angesagt wie bei der Schließung von Teilen des Einzelhandels. Andernfalls riskieren wir länderübergreifende Wanderungsbewegungen zum Einkaufen.“ Ministerpräsident Stephan Weil abschließend: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die anstehenden Verschärfungen und um eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wir bekommen das Virus nur gemeinsam in den Griff. Das wird uns im Laufe des Jahres 2021 sicher gelingen, wenn auch leider nicht in den ersten Monaten. Es liegt noch eine harte Zeit vor uns, aber im nächsten Jahr gibt es nach und nach immer bessere Perspektiven. Dafür müssen wir jetzt die Voraussetzungen schaffen.

Bewertung des Handelsverband Nordwest der möglichen Schließung von Einzelhandelsgeschäften:

Die aktuellen Infektionszahlen unter den Beschäftigten des Einzelhandels zeigen, dass der Einzelhandel unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche kein Infektionshotspot ist. Dazu tragen auch die guten Hygienekonzepte in den Geschäften bei.

Eine Schließung des Non Food-Handels hätte insbesondere für den aufgrund der bisherigen Corona-Beschränkungen bereits stark existenzgefährdeten innerstädtischen Handel und für den Mittelstand fatale wirtschaftliche Folgen. Deswegen wären staatliche Hilfen analog zur Gastronomie für die betroffenen Händler dringend erforderlich. Ansonsten werden diesen zweiten Lockdown zahlreiche Händler auch in unserer Region nicht überstehen können.

Für den Fall der Anordnung von Ladenschließungen sollten diese frühestens nach dem 24.12.2020, besser erst ab Januar, für einen vorab klar definierten, überschaubaren Zeitraum erfolgen.

Um eine möglichst geordnete Abwicklung des Weihnachtsgeschäftes zu gewährleisten und Panikkäufe zu vermeiden, ist es wichtig, dass eine solche Entscheidung nicht zu kurzfristig getroffen wird.

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