Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisauszeichnung pfandpflichtiger Waren bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Wie nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. Juni 2023 zu erwarten war, kann die marktübliche und in der Preisangabenverordnung ausdrücklich vorgesehene Preisauszeichnung pfandpflichtiger Waren nun auch in Zukunft weiter praktiziert werden. Eine Sicherheitsleistung, wie beispielsweise das Flaschenpfand, ist demnach bei der Preisauszeichnung im Einzelhandel nicht in den Gesamtpreis einzubeziehen, sondern kann weiterhin separat neben dem Preis für die Ware ausgewiesen werden.

„Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird der Verkauf von nachhaltigen Waren in Mehrweggebinden sowie der Verbraucherschutz gestärkt“, so Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Die Entscheidung gewährleiste eine transparente Preisauszeichnung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Kunden könnten beim Einkauf einfach erkennen, was ein Produkt tatsächlich koste und würden nicht durch die Einbeziehung des rückerstattbaren Pfandbetrags verunsichert. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nun am Regal nicht rechnen, um den für sie wirtschaftlich relevanten Preis zu erhalten“, so Schröder weiter.

Aus Sicht des HDE sprechen zudem Umweltgesichtspunkte für die Nennung des Pfandbetrags neben dem Gesamtpreis. „Würde der Pfandbetrag mit dem Warenpreis zusammengerechnet, erschienen dem Verbraucher ressourcenschonend in Pfandverpackungen verkaufte Produkte auf den ersten Blick teurer als sie tatsächlich sind“, so Schröder. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten deshalb tendenziell vermutlich eher zu Artikeln gegriffen, die in Einwegverpackungen verkauft werden.

Dass der Verband Sozialer Wettbewerb dem Einzelhandel mit seinen Klagen über Jahre hinweg Rechtsunsicherheit beschert hat, ist laut HDE nicht nachvollziehbar. „Hätte sich der Verband Sozialer Wettbewerb durchgesetzt, hätte dies den Verbraucherinteressen und der nachhaltigen Wirtschaft geschadet“, betont Schröder. Umso wichtiger sei die nun vom BGH wiederhergestellte Klarheit. „Die Handelsunternehmen wissen jetzt, dass das geschriebene Recht gilt und sie sich auf dessen Wirksamkeit verlassen können“, so Schröder weiter.

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