Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die von der SPD angestoßene Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Betriebsvermögen im Handel. Zugleich unterstützt der Verband Überlegungen von CDU und CSU, die bereits beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer zeitlich vorzuziehen.

Nach Auffassung des HDE benötigen Handelsunternehmen ihr Kapital insbesondere für Investitionen und Transformation – zusätzliche Steuerlasten zur Unzeit könnten Nachfolgen erschweren und Betriebe unter Druck setzen. Kritisch sieht der Verband vor allem die in der Debatte diskutierte Abschaffung bisheriger Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen.

Der von der SPD ins Spiel gebrachte Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro würde aus Sicht des HDE vor allem sehr kleine Betriebe entlasten. Filialunternehmen, die in mehreren Orten aktiv sind, könnten dagegen stärker belastet werden – mit dem Risiko, dass Standorte wirtschaftlich nicht zu halten sind. „Die Führung eines Handelsunternehmens in der zweiten oder dritten Generation ist eine große Leistung. Dass die SPD hier von leistungsloser Vermögensbildung spricht, lässt tief blicken“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Investitionsbooster: Körperschaftsteuer-Senkung beschleunigen

Unterstützung signalisiert der HDE für den Vorschlag von CDU und CSU, die Senkung der Körperschaftsteuer vorzuziehen. Die Absenkung ist politisch bereits beschlossen: Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz in mehreren Schritten von 15 auf 10 Prozent sinken.

Aus Sicht des Verbandes wäre eine frühere Erreichung der Zielmarke von zehn Prozent ein wichtiges Signal für Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit – gerade in einer wirtschaftlich angespannten Lage.

Der HDE mahnt zugleich, die Entlastung dürfe sich nicht allein auf Kapitalgesellschaften konzentrieren. Für viele inhabergeführte Handelsbetriebe sei entscheidend, dass auch die geplante Entlastung bei einbehaltenen Gewinnen von Personenunternehmen zeitlich vorgezogen wird. Ziel der Reformen sei, beide Rechtsformen perspektivisch auf eine Gesamtsteuerbelastung von rund 25 Prozent zu führen.

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