Ende September nahm die EU-Kommission zwei Vorschläge zur Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter, die Kreislaufwirtschaft und die Auswirkungen globaler Wertschöpfungsketten an.

Mit dem ersten Vorschlag ist geplant, die bestehenden Vorschriften über die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte zu modernisieren. Dafür wurde unter anderem vorgeschlagen, für die Beweislast und für die Offenlegung von Beweismitteln neue Regelungen einzuführen und den Produktbegriff zu erneuern. Dieser soll nun auch Elektrizität, digitale Produktionsdateien und Software umfassen.

In Rahmen des zweiten Vorschlags hat die Kommission erstmals eine gezielte Harmonisierung der nationalen Haftungsvorschriften für künstliche Intelligenz (KI) vorgeschlagen. Ziel ist es, Opfern von Schäden im Zusammenhang mit KI es zu erleichtern, eine Entschädigung zu erhalten.

Die Richtlinie über KI-Haftung soll dabei laut der EU-Kommission einheitliche Regeln für den Zugang zu Informationen schaffen, sowie eine Erleichterung der Beweislast im Zusammenhang mit durch KI-Systeme verursachten Schäden festlegen.  Ziel ist es so unter anderem das rechtliche Verfahren für Opfer zu vereinfachen. Dies soll durch die Einführung von zwei wesentlichen Elementen erreicht werden: So wurde zum einem für bestimmte, in dem Vorschlag festgeschriebene Fälle, eine Kausalitätsvermutung eingeführt, welche die Schwierigkeiten der Opfer, detailliert erklären zu müssen, wie der Schaden durch ein bestimmtes Verschulden oder eine bestimmte Unterlassung verursacht wurde beheben soll. Dies kann gemäß der EU-Kommission bei dem Versuch, komplexe KI-Systeme zu verstehen und sich darin zurechtzufinden, besonders schwierig sein. Zum anderem werden mehr Instrumente zur Verfügung gestellt, um eine Entschädigung zu verlangen, indem in Fällen, in denen Hochrisiko-KI-Systeme betroffen sind, ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln im Besitz von Unternehmen und Anbietern eingeführt wird.

Die Vorschläge liegen nun dem EU-Parlament und dem EU-Rat vor, welche nun mit ihrer Arbeit an diesen starten.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_5807

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