Im stationären Einzelhandel können Kundinnen und Kunden schon heute in den allermeisten Geschäften zwischen Bargeld, Karte und mobilen Bezahlverfahren wählen. Vor diesem Hintergrund sieht der Einzelhandel starre gesetzliche Vorgaben zur Akzeptanz bestimmter Zahlungsarten kritisch.

Der stationäre Einzelhandel bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits heute eine große Bandbreite an Zahlungsmöglichkeiten. In den meisten Geschäften kann an der Kasse mit Bargeld, per Karte sowie zunehmend auch mit Smartphone oder Smartwatch bezahlt werden. Damit reagiert der Handel auf die unterschiedlichen Erwartungen seiner Kundschaft, denn während viele weiterhin Bargeld nutzen möchten, greifen andere bevorzugt zu unbaren oder mobilen Verfahren.

Zahlungsverhalten verändert sich weiter

Zugleich verschiebt sich das Bezahlverhalten seit Jahren in Richtung bargeldloser Verfahren. Nach Angaben des EHI wurden im Jahr 2024 im stationären Einzelhandel noch 54,6 Prozent der Transaktionen bar abgewickelt; bezogen auf den Umsatz lag der Anteil nur noch bei rund 33,8 Prozent. Bargeld bleibt damit insbesondere bei kleineren Einkäufen relevant, verliert insgesamt aber weiter an Gewicht. Der Handel hat auf diese Entwicklung bereits reagiert und in der Praxis eine weitgehende Akzeptanz sowohl von Bargeld als auch von Kartenzahlungen geschaffen.

Pflichten nur mit Blick auf die Praxis

Kritisch gesehen werden deshalb sowohl eine allgemeine Pflicht zur Bargeldannahme als auch eine gesetzlich vorgeschriebene Akzeptanz unbarer Zahlungsarten. Aus Sicht des Einzelhandels sollten gesetzliche Regelungen praxistauglich ausgestaltet sein und sich an tatsächlichen Problemfällen orientieren. Pauschale Vorgaben würden im Handelsalltag eher zusätzliche Bürokratie schaffen, ohne dass im stationären Einzelhandel ein entsprechender Bedarf erkennbar wäre.

Ausnahmen und klare Regeln erforderlich

Sollte es dennoch zu gesetzlichen Vorgaben kommen, hält der Handel sachgerechte Ausnahmen für unverzichtbar. Bei einer Bargeldakzeptanzpflicht betrifft das etwa Sicherheitsaspekte, Automaten oder Standorte und Kassenbereiche, an denen die Annahme von Bargeld wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Ebenso müsste bei einer Pflicht zur Kartenakzeptanz präzise geregelt werden, welche Zahlungsarten umfasst sind und wie in Fällen technischer Störungen zu verfahren ist.

Bargeldinfrastruktur unter wachsendem Druck

Hinzu kommt, dass die Bargeldlogistik für Handelsunternehmen spürbar teurer wird. Kosten für Kassensysteme, Tresore, Sicherheitsmaßnahmen und Geldtransporte bleiben bestehen, obwohl die Zahl der Barzahlungen sinkt. Dadurch steigen die Kosten pro Bargeldvorgang. Erschwerend kommen Probleme bei der Versorgung mit Münzgeld und bei der Einzahlung von Bargeld hinzu. Viele Banken haben ihre Leistungen für Gewerbekunden in diesem Bereich eingeschränkt oder ganz eingestellt.

Verlässliche Rahmenbedingungen statt zusätzlicher Belastungen

Vor diesem Hintergrund fordert der Einzelhandel keine starren gesetzlichen Annahmepflichten, sondern verlässliche Rahmenbedingungen für eine funktionierende Bargeldinfrastruktur. Dazu gehören aus Sicht des Handels eine gesicherte Versorgung mit Wechselgeld sowie praxistaugliche und kostenorientierte Möglichkeiten zur Bargeldeinzahlung. So könnte Bargeld dort erhalten bleiben, wo es von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin nachgefragt wird, ohne Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten.

 

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