In der heutigen Sachverständigenanhörung zum Batterie­durchführungs­gesetz (BattDG) im Bundestag hat der Handelsverband Deutschland (HDE) eine strikte Übernahme der europäischen Vorgaben gefordert, um zusätzliche bürokratische Lasten für den Handel zu verhindern.

Die EU-Batterieverordnung sieht eine Registrierung von Batterietypen und Registrierungsnummern vor, lässt eine Markenkennzeichnung jedoch ausdrücklich freiwillig. Im Entwurf des BattDG plant die Bundesregierung dagegen eine verpflichtende Markenregistrierung, die nach Ansicht des HDE zu unverhältnismäßigem Aufwand für Unternehmen und Behörden führen würde.

Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Europa­politik und Nachhaltigkeit, betonte, ein deutscher Sonderweg sei unvereinbar mit dem Ziel einer Binnenmarkt-Harmonisierung. „Kein anderes EU-Mitglied setzt zusätzlich eine Markenpflicht durch. Deutschland muss hier den europäischen Standard beibehalten.“

Darüber hinaus fordert der HDE gezielte Regelungen für die Lagerung und Rücknahme beschädigter Leicht­verkehrs-Batterien (E-Bike, E-Scooter), um Brandrisiken zu minimieren. Schließlich plädiert der Verband dafür, die bewährte Zuständigkeit der Stiftung ear für die Batterierücknahme beizubehalten und deren Expertise weiter zu nutzen.

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