Arbeitsrecht
Nach dem Spitzengespräch im November 2023 waren die Arbeitgeber optimistisch, dass die Gewerkschaft zu einem Einlenken im laufenden Tarifkonflikt bereit wäre. Diese Hoffnung aber erscheint mittlerweile verfrüht. Die Gewerkschaft hält nach wie vor trotz schwierigster wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Unternehmen an ihren Maximalforderungen fest.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht nach dem heutigen Spitzengespräch mit der Gewerkschaft ver.di eine Chance für die baldige Lösung des Tarifkonflikts im Einzelhandel und setzt auf einen ersten Abschluss in den Tarifverhandlungen der Länder.
In den seit einem halben Jahr laufenden Tarifverhandlungen für den Einzelhandel sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) für die Arbeitgeberseite keinen Sinn mehr in weiteren Gesprächsterminen mit den Landeskommissionen der Gewerkschaft. Deshalb fordert der HDE schnellstmöglich ein Spitzengespräch mit ver.di auf Bundesebene, um die Verweigerungshaltung der Gewerkschaft zu durchbrechen. Bis dahin haben die Handelsverbände beschlossen, für weitere Verhandlungstermine nicht zur Verfügung zu stehen.
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.
Angesichts der auch nach mehr als 50 Verhandlungsrunden andauernden Blockade der Tarifrunde im Einzelhandel empfiehlt der Handelsverband Deutschland (HDE) den tarifgebundenen Handelsunternehmen nun eine Entgelterhöhung ohne Tarifabschluss. Die Arbeitgeber setzen auf diese Weise ein klares Zeichen für ihre hohe Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten. Die Unternehmensvertreter hatten bereits zum Verhandlungsauftakt im April 2023 ein Angebot unterbreitet und dieses mehrfach nachgebessert. Doch die Gewerkschaft verweigert sich bis heute weiter ernsthaften Verhandlungen und damit einer Lösung des Konflikts.
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen.
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