Recht & Verbraucherpolitik
Der Handelsverband Deutschland (HDE) und acht weitere Verbände der mittelständischen Wirtschaft haben die EU-Kommission mit einem aktuell vorgelegten Positionspapier aufgefordert, den Entwurf einer Zahlungsverzugsverordnung zurückzuziehen, mindestens aber grundlegend zu überarbeiten.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisauszeichnung pfandpflichtiger Waren bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Wie nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29. Juni 2023 zu erwarten war, kann die marktübliche und in der Preisangabenverordnung ausdrücklich vorgesehene Preisauszeichnung pfandpflichtiger Waren nun auch in Zukunft weiter praktiziert werden. Eine Sicherheitsleistung, wie beispielsweise das Flaschenpfand, ist demnach bei der Preisauszeichnung im Einzelhandel nicht in den Gesamtpreis einzubeziehen, sondern kann weiterhin separat neben dem Preis für die Ware ausgewiesen werden.
Die heute vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zum Entwurf einer neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr findet Unterstützung und Zustimmung beim Handelsverband Deutschland (HDE). Mit dem Verordnungsentwurf will die EU-Kommission die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr erheblich einschränken.
Die Entlastung der Handelsunternehmen von Bürokratie ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Branche und die Förderung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das bekräftigte der Handelsverband Deutschland (HDE) am heutigen Mittwoch im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Antrag „Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie“ der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Laut einer im September 2023 durchgeführten HDE-Umfrage sehen Händlerinnen und Händler im Abbau von Bürokratie aktuell den größten wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf.
Den Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck für eine Entlastung der Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. Bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) die Berichtspflichten auszusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Unternehmen nach Verabschiedung der entsprechenden EU-Richtlinie nur nach europäischem Recht berichten müssen, ist aus Sicht des HDE ein guter Ansatz.
In der aktuellen Debatte über die Funktionalität von Debitkarten der globalen Anbieter bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch, dass Karteninhaber mit Zusendung ihrer neu gestalteten Standardkarte zum Bankkonto offenbar nicht vollständig informiert werden. Die kartenausgebenden Banken wissen laut Verband sehr genau um die derzeitige Situation der Kartenakzeptanz im Handel.
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