Nordwesten
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In der Freien Hansestadt Bremen können ab dem 13. Mai 2020 und in Niedersachsen wohl bereits ab dem 11. Mai 2020 alle Geschäfte ihre Waren den Kunden wieder auf ihrer gesamten Verkaufsfläche präsentieren, die Beschränkung auf 800qm entfällt zu diesen Zeitpunkten.
Dies hatten beide Bundesländer bereits im Laufe dieser Woche bekannt gegeben.
Es müssen aber weiterhin Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden.
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Die Niedersächsische Landesregierung hat heute Mittag ein 5-Phasen-Modell vorgestellt, wie der ‚Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘ aussehen soll. Diesbezüglich verweisen mit dem folgenden Link auf die ausführliche Pressemitteilung der Landesregierung vom heutigen Tage:
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A. NIEDERSACHSEN
Die erst kürzlich veröffentlichte Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 gilt in dieser Fassung bis einschließlich zum 26. April 2020.
Download der neuen Verordnung mit sichtbaren Änderungen
- Blaue Schrift markiert die Änderungen zum 27. April 2020 (Artikel 1 der VO vom 24.04.2020; Nds. GVBl. S. 82).
- Blaue Schrift mit gelbem Hintergrund markiert die Änderungen zum 4. Mai 2020 (Artikel 2 der VO vom 24.04.2020; Nds. GVBl. S. 82).
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Nachfolgend finden Sie Informationen zu der neuen niedersächsischen und zu der neuen bremischen Verordnung zum Umgang mit der Corona-Epidemie, die jeweils am 17.04.2020 ergangen sind.
Bremen und Niedersachsen haben sich bei den Inhalten und Formulierungen eng abgestimmt.
Die Verordnungen gehen zurück auf den am 15.04.2020 in einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten Beschluss:
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Die Landesregierungen haben am 16.03.2020 weitere weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie orientieren sich dabei eng an den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer zur Bekämpfung der Corona-Epidemie.
Das bedeutet grundsätzlich auch: Schließung von Verkaufsstellen im Einzelhandel (mit Ausnahmen) in Niedersachsen ab dem 17.03. und im Land Bremen ab dem 18.03.2020.
Die Schließung wird durch die Ordnungsämter überwacht.
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Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus hat das Land Niedersachsen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagentransporte von Hygieneprodukten und Artikeln aus dem Trockensortiment vorerst bis zum 30. Mai gelockert. Das Land folgt damit einem Vorschlag des Handelsverbandes Niedersachsen-Bremen (HNB).
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Eine bestimmte Anzahl von rechtsicheren Sonntagen, die im Jahr für eine Ladenöffnung zur Verfügung stehen, sollte jeder Stadt und Gemeinde gesetzlich zugestanden werden. Wir brauchen endlich eine pragmatische, für alle leicht umzusetzende und unbürokratische Lösung in Niedersachsen, die unter Berücksichtigung einer grundgesetzlich geschützten Sonntagsruhe Rechtssicherheit für Handel, Kunden, Städte und Gemeinden schafft.
Viele Kommunen haben es bereits erlebt und nun ist es auch in der Einkaufsstadt Oldenburg soweit: ver.di klagt nach jahrelanger Beobachtung der städtischen Genehmigungspraxis und nach einem erfolglosen Versuch im letzten Jahr nunmehr gegen zwei von der Stadt genehmigte Sonntagsöffnungen.
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