Nordwesten
Am morgigen Samstag, 13. Februar 2021, treten mit der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 12. Februar 2021 einige kleinere Erleichterungen in Kraft. Die Verordnungen haben eine Laufzeit bis zum 07.03.2021.
Als Reaktion auf die nach wie vor hohen Zahlen der Corona-Infektionen in Niedersachsen wird die Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen verschärfen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte: „Der bisherige Shutdown light hat leider nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Auch bei uns steigt die Zahl der Infizierten wieder. Obwohl wir in Niedersachsen noch weitaus bessere Infektionszahlen haben als andere Länder, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Im Gegenteil: Wir müssen diesen Umstand nutzen, um den Anstieg der Inzidenzen durch noch strengere Maßnahmen zu stoppen.“
Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Einzelhandel hatte am 22. Juli 2020 der zweite Runde Tisch „Sonntagsöffnungen“ als digitale Konferenz stattgefunden. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann, Sozialstaatssekretär Heiger Scholz sowie die Vertreter von Handelsverband Niedersachsen-Bremen, Gewerkschaften, Kirchen, IHK Niedersachsen (IHKN), Kommunalen Spitzenverbänden und den Unternehmerverbänden Niedersachsen (UVN) konnten sich hierbei darauf einigen, dass verkaufsoffene Sonntage ein Instrument gegen die Krise des Einzelhandels sein können. So sollen die Geschäfte in Niedersachsen auch in diesem Jahr an insgesamt vier Sonntagen öffnen können.
Nach zahlreichen Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Verordnungen zum Schutz gegen die Corona Pandemie in Bremen und Niedersachsen, gelten derzeit weiterhin folgende Regeln für den Handel:
Besucher von Verkaufsstellen sind weiterhin zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass dies nicht für Kinder unter sechs Jahren gilt oder für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
In der Freien Hansestadt Bremen können ab dem 13. Mai 2020 und in Niedersachsen wohl bereits ab dem 11. Mai 2020 alle Geschäfte ihre Waren den Kunden wieder auf ihrer gesamten Verkaufsfläche präsentieren, die Beschränkung auf 800qm entfällt zu diesen Zeitpunkten.
Dies hatten beide Bundesländer bereits im Laufe dieser Woche bekannt gegeben.
Es müssen aber weiterhin Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden.
Die Niedersächsische Landesregierung hat heute Mittag ein 5-Phasen-Modell vorgestellt, wie der ‚Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘ aussehen soll. Diesbezüglich verweisen mit dem folgenden Link auf die ausführliche Pressemitteilung der Landesregierung vom heutigen Tage:
- Freie Hansestadt Bremen und Niedersachsen – Neue Verordnungen mit Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 27.04.2020
- Öffnungsmöglichkeiten für den Handel ab dem 20. April 2020 in Bremen und Niedersachsen – Neue Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektion mit dem Corona-Virus
- Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19: Niedersachsen und Bremen ordnen die Schließung von großen Teilen des Einzelhandels an
- Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für LKW in Niedersachsen und im Land Bremen
- Die Regeln für verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen bleiben problematisch
- Dr. Christian Jacobs zu Gast beim Handelsverband
- Entwurf eines Niedersächsischen Quartiersgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben