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Am morgigen Samstag, 13. Februar 2021, treten mit der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 12. Februar 2021 einige kleinere Erleichterungen in Kraft. Die Verordnungen haben eine Laufzeit bis zum 07.03.2021.
Als Reaktion auf die nach wie vor hohen Zahlen der Corona-Infektionen in Niedersachsen wird die Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen verschärfen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte: „Der bisherige Shutdown light hat leider nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Auch bei uns steigt die Zahl der Infizierten wieder. Obwohl wir in Niedersachsen noch weitaus bessere Infektionszahlen haben als andere Länder, dürfen wir uns nicht in Sicherheit wiegen. Im Gegenteil: Wir müssen diesen Umstand nutzen, um den Anstieg der Inzidenzen durch noch strengere Maßnahmen zu stoppen.“
Bundesfinanzministerium verweigert Fristverlängerung bei Kassenumstellung – Fünf Länder handeln im Interesse der Wirtschaft
Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben heute gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händler und Gastwirte in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen.
Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Einzelhandel hatte am 22. Juli 2020 der zweite Runde Tisch „Sonntagsöffnungen“ als digitale Konferenz stattgefunden. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann, Sozialstaatssekretär Heiger Scholz sowie die Vertreter von Handelsverband Niedersachsen-Bremen, Gewerkschaften, Kirchen, IHK Niedersachsen (IHKN), Kommunalen Spitzenverbänden und den Unternehmerverbänden Niedersachsen (UVN) konnten sich hierbei darauf einigen, dass verkaufsoffene Sonntage ein Instrument gegen die Krise des Einzelhandels sein können. So sollen die Geschäfte in Niedersachsen auch in diesem Jahr an insgesamt vier Sonntagen öffnen können.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes trübt das Einkaufserlebnis im stationären Handel, so wie wir es bisher kennen, ganz klar ein. Shoppen macht so schlichtweg weniger Freude und sie ist auch einer von vielen Gründen dafür, warum die Menschen noch nicht wieder so zahlreich wie gewohnt die Geschäfte aufsuchen. Deswegen wäre die Abschaffung dieser Pflicht gut für den Einzelhandel. Je früher desto besser! Vergessen wir nicht: Viele Händler sind durch die aktuelle Situation weiterhin in ihrer Existenz bedroht.
Tatsache ist aber auch: Viele Kunden und Mitarbeiter fühlen sich derzeit einfach noch sicherer mit einem Mund-Nasen-Schutz.
Und wann der richtige Zeitpunkt für eine Lockerung der sogenannten Maskenpflicht ist, muss von den Bundesländern gemeinsam und zuallererst aufgrund konkreter medizinischer Gesichtspunkte entschieden werden. Sonst besteht die große Gefahr, dass wir alle – auch der stationäre Handel – am Ende nichts davon haben.
Nach zahlreichen Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Verordnungen zum Schutz gegen die Corona Pandemie in Bremen und Niedersachsen, gelten derzeit weiterhin folgende Regeln für den Handel:
Besucher von Verkaufsstellen sind weiterhin zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass dies nicht für Kinder unter sechs Jahren gilt oder für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
- Alle Geschäfte können wieder mit ihrem gesamten Sortiment öffnen
- „Neuer Alltag in Niedersachsen“ – Stufenplan / 800qm-Verkaufsflächenbeschränkung entfällt Mitte Mai, übrige Beschränkungen bleiben bestehen
- Freie Hansestadt Bremen und Niedersachsen – Neue Verordnungen mit Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 27.04.2020
- Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit nimmt Sitzungsbetrieb wieder auf
- Öffnungsmöglichkeiten für den Handel ab dem 20. April 2020 in Bremen und Niedersachsen – Neue Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektion mit dem Corona-Virus
- Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19: Niedersachsen und Bremen ordnen die Schließung von großen Teilen des Einzelhandels an
- Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für LKW in Niedersachsen und im Land Bremen